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Google Analytics Abmahngefahr

Laut Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
am 26./27. November 2009 in Stralsund
darf Google Analytics aus datenschutzrechtlichen Gründen auf deutschen Webseiten nicht mehr zum Einsatz kommen.

Google Analytics zeichnet die IP-Adressen aller Seitenbesucher auf und das ist  laut neuestem Beschluss nicht mehr erlaubt.

Gegenüber vergleichbar umfangreichen Analysetools ist Google Analytics kostenlos. Wer auf sicher gehen möchte, keine Abmahnung zu riskieren, hat leider keine andere Möglichkeit, als auf ähnliche aussagefähige Analysewerkzeuge wie eTracker und Co. auszuweichen.

Was ist dran an der Google Analytics Abmahnfalle?

Frank Schraepler berichtet in seinem Beitrag “Google Analytics & Abmahnung?” über dieses neue Debakel im deutschen Datenschutz-Kleinkrieg. Weitere Informationen zum Thema bietet Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska in seinem Artikel “Google Analytics: vorerst abschalten“.

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